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Forthcoming steam weekends (2024): 04-05 May 2024; 01-02 June 2024; 06-07 July 2024; 08 September 2024; 12-13 October 2024
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04-05 May 2024: 30 Jahre DLFS


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Anhang 8
DV 947/300, § 4

Zwangsweises Abkühlen von Lokkesseln mit kaltem Wasser

1. Ziel des Verfahrens
Das zwangsweise Abkühlen- der Lokkessel ist ein Teilprozess des Kesselauswaschens. Bei der Anwendung der inneren Speisewasseraufbereitung ist dieses Verfahren unbedingte Voraussetzung. Im anderen Falle besteht die große Gefahr des Festbackens von Schlammresten im Kessel. Diese luftgetrockneten Rückstände sind wasserunlöslich und nur durch Abstoßen bzw. Heizrohrausbau zu entfernen.
Entgegen der bisher weit verbreiteten Auffassung, dass sich die Anwendung höherer Temperaturdifferenzen schädlich auf den Kesselwerkstoff auswirkt, gleichen sich die Temperaturen der einzelnen Kesselteile gleichmäßig und umso vollkommener und schneller aus, je höher die zulässige Temperaturdifferenz zwischen dem eingeführten kälterem Wasser und dem Kesselmaterial gewählt wird. Die Einspeisung von kaltem Wasser unmittelbar nach
dem Ablassen des Dampfes stellt die größtmögliche Temperaturdifferenz dar. Sie bringt den vollkommensten Ausgleich zwischen den Temperaturen der oberen und unteren Teile sowohl des Langkessels als auch der Feuerbüchse. Das Verfahren hat zudem den Vorteil der schnellstmöglichen Abkühlung und der einfachsten Bedienung.
2. Prinzip des Verfahrens
Das Verfahren der unmittelbaren zwangsweisen Abkühlung mit kaltem Wasser, beginnt mit der größtmöglichen Temperaturdifferenz. Es bedarf daher keiner Thermometer und keinerlei Überwachung und Nachregulierung. Das kalte Wasser wird aus der Wasserleitung über eine Auswaschpumpe in den Kessel eingeführt. Schnelles Auffüllen erhöht die Kühlwirkung. Sobald der Kessel aufgefüllt ist, fließt das wärmste Wasser über den Heizanschluss der Lok dem Spritzwasserbehälter zu. Dadurch werden die wärmsten Kesselpartien am stärksten abgekühlt und den Temperaturen der unteren Kesselteile weitgehend angeglichen. Der Vorgang ist beendet, wenn sich die Ablaufleitung auf Handwärme abgekühlt hat.
3. Durchführung des Verfahrens
3.1. Zwangsweises Abkühlen mit ortsfester Anlage
Die Lok ist mit hohem Wasserstand abzustellen.
Die Höhe des Kesseldruckes ist nach den örtlichen Verhältnissen festzulegen. Sie richtet sich nach dem erforderlichen Wärmebedarf für den Füll- und Spritzwasserbehälter. Die Temperatur im Spritzwasserbehälter kann 30 - 50 °C, die im Füllbehälter soll 50 - 70 °C betragen. Nach diesen geforderten Temperaturen ist auch das Ablassen des Dampfes und des Wassers zu organisieren.
Während des Dampfablassens sind die Schlauchverbindungen für das zwangsweise Abkühlen herzustellen. Vorlaufleitung zum Feuerlöschstutzen der Lok, Ablaufleitung vom Heizanschluss der Lok zum Schlammfang des Spritzwasserbehälters.
Der Abkühlvorgang beginnt mit dem Auffüllen des Kessels mit kaltem Wasser unmittelbar nach dem Ablassen des Dampfes auf höchstens 0,2 kp/cm2. Die Zuführung von kaltem Wasser wird auch nach dem Überlauf über den Heizanschluss der Lok ohne Unterbrechung fortgesetzt bis das in den Spritzwasserbehältern ablaufende Wasser sich auf Handwärme abgekühlt hat. Damit ist der Vorgang beendet. Es entfällt jegliche Bedienung vom Beginn des Auffüllens bis zum Ende des Abkühlprozesses,
Durch den Vorgang des zwangsweisen Abkühlens ist im Spritzwasserbehälter genügend Wasser zum Auswaschen vorhanden. Das im Lokkessel befindliche Restwasser wird wegen des hohen Schlammgehaltes abgelassen. Dieser Vorgang ist durch das Einstoßen der Waschluken zu beschleunigen. Der Ablauf Vorgang wird dadurch um rund 45 min verkürzt, der Spritzwasserbehälter weniger verschlammt und die Spritzwassertemperatur nicht unnütz gesenkt.
3.2. Zwangsweises Abkühlen über den Loktender
Dieses Verfahren ist nur in Unterhaltungsstellen ohne Auswaschanlage außerhalb des Lokschuppens (Drehscheibenuntersuchungen) anzuwenden.


Dampflokfreunde Salzwedel e.V. Am Bahnhof 6, 19322 Wittenberge