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Anhang 13
DV 947/300, § 19
Der gesamte Lastenausgleich einer Lokomotive ist in mehrere Ausgleichsgruppen unterteilt. Vor der Einstellung ist Klarheit über das Zusammenwirken der Ausgleichsgruppen zu schaffen. Es gibt Bauweisen, welche die rechte und linke Lokseite umfassen und solche, die nur auf einer Seite wirken (s. DV 946/120).
Bei der Durchführung der Einstellarbeiten muss die Lokomotive auf einem geraden und ebenen Gleis ohne Schienenstoß stehen.
Ausgleichhebel und Federn sollen waagerecht stehen. Sie können durch Anziehen bzw. Lösen der Federspannschrauben an der jeweiligen Seite berichtigt werden.
Hierbei ist die Auswirkung auf die eigene und die anderen Ausgleichgruppen zu beachten.
Für die Lastverteilung ist der Abstand zwischen Achslagergehäuseoberkante und Rahmenausschnitt (Maß a) an allen gekuppelten Radsätzen gleichzuhalten (s. Tabelle Anhang 9).
Bei Lokomotiven, die seitlich oder vorn bzw. hinten tiefer liegen, ist das Nachstellen ganzer Federgruppen erforderlich. Nach der Einstellung muss auf die Durchbiegung der Tragfedern geachtet werden.
Es ist vorteilhaft, vor und nach der Einstellung eine Kupferdrahtprobe durchzuführen, damit die Radlasten verglichen werden können.
Unterschiedliche Radlasten entstehen durch stark abgenutzte Buchsen und Bolzen, erlahmte, gebrochene und schief stehende Tragfedern sowie verschobene Federbunde.
Die aufgeführten Mängel sind vor Beginn der Ausgleicharbeiten abzustellen.