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Forthcoming steam weekends (2025): 03-04 May 2025; 05-06 July 2025; 14 September 2025; 20 September 2025; 04-05 October 2025
Opening hours at other times: from 19 April 2025 to 25 October 2025 every saturday from 10 am to 5 pm.
Further information is available here.
03-04 May 2025: Saisoneröffnung


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Anhang 24
DV 947/300, § 39

Anleitung für die Behandlung von Warte- und Schadparklokomotiven

  1. Allgemeines
    Bei Lok, deren Überführung zum Raw nur in kaltem Zustand möglich ist, sind die Treib-und Schwingenstangen sofort abzubauen und unfallsicher auf der Lok zu lagern. Die Schieber und Dampfkolben sind entsprechend der Baureihe festzulegen. Kuppelstangen werden nur abgebaut, wenn dieses durch besondere Umstände erforderlich ist.
    Ausgebaute Lagerschalen sind während der Wartezeit im Ersatzteillager unter Verschluss zu halten. Bei Zuführung der Lok zum Raw sind diese auf der Lok unter Verschluss mitzunehmen.
    Für den Zustand der abgestellten Lok ist der Tu-Gruppenleiter verantwortlich.
  2. Maßnahmen für die Abstellung der Lok
    Der Tu-Gruppenleiter hat die beabsichtigte Abstellung einer Lok vor Antritt der letzten Fahrt dem Tb-Gruppenleiter zwecks Verständigung der Lokdienstleitung und des Lokpersonals mitzuteilen.
    1. Verantwortungsbereich Tb
      Alle im Anhang 23 in Ziff. 3. Buchst, a aufgeführten Maßnahmen sind durchzuführen. Die Reinigung beschränkt sich dabei auf Rahmen und Triebwerk. Bei allen Lokomotiven, die dem Raw kalt zugeführt werden, ist die Kohle vom Tender zu entfernen. Werkzeuge und Geräte sind bei Abstellung abzugeben.
    2. Verantwortungsbereich Tu
      Lok und Tender sind in allen Teilen gründlich zu untersuchen; wenn erforderlich, ist ein Nachtrag zur Vormeldung anzufertigen.
      Die im Anhang 23, Ziff. 3, Buchst, b aufgeführten Maßnahmen sind durchzuführen. Bei den Schiebern ist nur zu graphitieren. Ist die voraussichtliche Standzeit länger als 6 Monate, sind auch die Dampfzylinder zu graphitieren. Die im letzten Absatz geforderte Kennzeichnung entfällt.
  3. Pflege während der Abstellzeit
    Die Pflege ist gemäß Anhang 23, Ziffer 6 durchzuführen.
    Zylinder sind außerdem nach einer Standzeit von 6 Monaten zu graphitieren (sofern nicht nach Ziffer 2, Buchst, b bereits erfolgt.)
  4. Überführung der Lok
    1. Überführung der Lok im warmen Zustand
      Kessel füllen, sämtliche Hähne und Ventile auf Betriebsfähigkeit prüfen, Lok anheizen.
      Uberhitzereinheiten unter allmählichem Druckanstieg mit Dampf gründlich ausblasen (Schieber ausbauen), desgleichen die Dampfleitungen zur Luft- und Speisepumpe sowie Lichtmaschine (Dampfzuführungsrohre lösen).
      Betriebszustand der Lok wieder herstellen. Sämtliche Schmierpressen durchkurbeln bis Öl an den Schmierstellen austritt, dabei Schmierleitungen auf Dichtheit prüfen.
      Die Kesselsicherheitsventile sind vor der Inbetriebnahme der Lok auf richtiges Abblasen bei Betriebsdruck mit dem Prüfdruckmesser zu prüfen. Bescheinigung erfolgt im Fristennachweis.
      Ist während der Abstellzeit die Bremsuntersuchung fällig geworden, so ist nach den geltenden Bestimmungen zu verfahren.
    2. Überführung der Lok im kalten Zustand
      Schmierpressenantrieb vom Triebwerk abkuppeln.
      Die Lager der Achsen und Kuppelstangen sind fahrfertig abzuölen.
      Bei Lok, an denen, keine Kessel- bzw. Rohrarbeiten auszuführen sind, ist der Kessel bis zur NW-Marke zu füllen. Bei starkem Frost kann durch die Abteilung Tu der Verwaltung der Maschinenwirtschaft der Rbd eine Überführung ohne Wasser genehmigt werden.
      Das Regelwerkzeug entsprechend der DV 938 ist vollzählig im Raw abzugeben. Die Bestätigung erfolgt durch das Raw auf dem Gerätenachweis.


Dampflokfreunde Salzwedel e.V. Am Bahnhof 6, 19322 Wittenberge